Das Leistungsschutzrecht ist im wesentlichen der zum scheitern verurteilte Versuch der Printmedien mit ihren Onlineausgaben, nachdem Paywall und das abmahnen von Bloggern versagt haben, doch noch Geld zu verdienen. Sie haben sich da ein lustiges Konzept ausgedacht nachdem jeder der den Fehler macht aus ihrem Onlineangebot zu zitieren dafür zur Kasse gebeten wird. Natürlich soll es nur die bösen kommerziellen Anbieter treffen. Was allerdings unter „kommerziell“ genau zu verstehen ist wurde noch immer nicht geklärt. Im Zweifelsfall reicht ein Link auf Amazon oder ein Button von Flattr schon aus um als kommerziell durchzugehen. Natürlich sind nicht die Blogger das Hauptziel, in der Hauptsache geht es den Verlagen darum Google das Geld aus den Rippen zu schneiden. In den perversesten Ausarbeitungen geht das Leistungsschutzrecht sogar so weit das sie Google verpflichten wollen auf ihre Seiten zu Linken um dann dafür auch noch Geld zu verlangen. Hier gilt ähnlich wie bei der Film- und Musikverwerter Industrie: Können die nicht einfach leise und in würde sterben gehen anstatt so rumzuheulen?
Leistungsschutzrecht
Brechthold
Brechthold gehört zu dem Gründungsteam von Contempt-it . Nach ein paar Jahren der Abstinenz jetzt wieder zurück im Adminteam um ein wenig Ordnung zu schaffen. Zu seinen Lieblingsthemen gehören Honeypots, IDS-Systeme und Servermonitoring. Neben seiner Arbeit im Adminteam werkelt er noch an seinem Brechtblog Alle Beiträge von Brechthold ansehen →